Fraktionsmitglied, Wolfgang Pscherer stellt den mündlichen Antrag auf Änderung der Entwässerungssatzung der Marktgemeinde Königstein. Die Information über eine Änderung der Entwässerungssatzung erhielt er bei einem Seminar für kommunale Mandatsträger. (Unsere Fraktionsmitglieder sind regelmäßig auf Seminaren/Fortbildungen in ihrer Freizeit)
Auszug aus der Entwässerungssatzung
§ 23 Inkrafttreten; Übergangsregelung
(3) Anlagen im Sinn des § 12 Abs. 1 Halbsatz 1, die bei Inkrafttreten der Satzung bereits bestehen und bei denen nicht nachgewiesen wird, dass sie in den letzten 15 Jahren vor Inkrafttreten der Satzung nach den zur Zeit der Prüfung geltenden Rechtsvorschriften geprüft wurden, sind spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Satzung zu prüfen. Für nach § 12 Abs. 2 zu überwachende Kleinkläranlagen, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits bestehen, gilt Art. 60 Abs. 4 BayWG.