Aktuelles
Der Begriff ehrenamtlicher Bürgermeister ist für viele Bürgerinnen und Bürger irreführend, da dieses Ehrenamt nach gesetzlichen Vorgaben vergütet wird.
Je nach Einwohnerzahl bekommt ein ehrenamtlicher Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung. Nachzulesen im Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKWBG
Hier können Sie weitere Fakten in unserem Informationsflyer nachlesen.